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Notfallordner für Handwerker 160 Seiten - 43 € - mit Spezialinformationen
Spezialtipps für Handwerker zu Unternehmensvollmachtbetriebswirtschaftliche Sichtweise

Der Notfallordner für Handwerker umfasst das Grundwerk sowie Spezialinformationen.

Wichtige Information zum Notfallordner Handwerker:
Bitte geben Sie bei mehreren Bestellungen zusätzlich den/die Namen der entsprechenden Personen an, da bei diesen Unterlagen der Name als Wasserzeichen eingepflegt wird. Sofern bei einer Bestellung kein Name angegeben ist, wird der Vor- und Zunamen des Bestellers eingepflegt.

Notfallordner für Handwerker (Allgemein)

  • Spezialinformationen, die bei Geschäftsunfähigkeit bzw. im Todesfall zu beachten sind

  • Austauschseite im Inhaltsverzeichnis

  • Komplettunterlagen

  • Formulare und Vordrucke

  • Spezialtipps für zulassungsfreien Handwerker

  • Bitte beachten: Sollten Sie nicht zu den zulassungsfreien Handwerksberufen gehören, die in der Handwerksrolle Anlage B 1 oder B2 (zulassungsfreie Handwerker) genannt sind, bestellen Sie bitte den Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerker.

Notfallordner Handwerker (Allgemein)

Artikelnummer: Handwerker-Allgemein

Notfallordner für Handwerker 160 Seiten - 42 € - mit Spezialinformationen Spezialtipps für Handwerker zu Unternehmensvollmachtbetriebswirtschaftliche Sichtweise Der Notfallordner für Handwerker um...

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Wer gehört zu den zulassungsfreien Handwerkern

Für die zulassungsfreien Handwerker und handwerksähnlichen Gewerbe sind keine besonderen Qualifikationsnachweise erforderlich, um sie selbstständig auszuüben.

52 Handwerke sind als zulassungsfreie Handwerke in der Anlage B Abschnitt 1 zusammengefasst. In diesen „B1“-Handwerken kann der Meisterbrief freiwillig erworben werden.

Die handwerksähnlichen Gewerbe sind in der Anlage „B2“ zur Handwerksordnung aufgeführt und können ebenfalls ohne Qualifikationsnachweis selbstständig betrieben werden.

Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften unterscheidet sich auch die rechtliche Vorsorge im Notfallordner.

Zulassungsfreie Handwerker - Handwerkerordnung B1

  • Behälter- und Apparatebauer

  • Betonstein- und Terrazzohersteller

  • Bogenmacher

  • Böttcher

  • Brauer und Mälzer

  • Buchbinder

  • Drechsler (Elfenbeinschnitzer)und Holzspielzeugmacher

  • Drucker

  • Edelsteinschleifer und -graveure

  • Estrichleger

  • Feinoptiker

  • Flexografen

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger

  • Fotografen

  • Galvaniseure

  • Gebäudereiniger

  • Geigenbauer

  • Glas- und Porzellanmaler

  • Glasveredler

  • Gold- und Silberschmiede

  • Graveure

  • Handzuginstrumentenmacher

  • Holzbildhauer

  • Holzblasinstrumentenmacher

  • Keramiker

  • Klavier- und Cembalobauer

  • Korb- und Flechtwerkgestalter

  • Kürschner

  • Maßschneider

  • Metall- und Glockengießer

  • Metallbildner

  • Metallblasinstrumentenmacher

  • Modellbauer

  • Modisten

  • Müller

  • Orgel- und Harmoniumbauer

  • Parkettleger

  • Raumausstatter

  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker

  • Sattler und Feintäschne

  • Schilder- und Lichtreklamehersteller

  • Schneidwerkzeugmechaniker

  • Schuhmacher

  • Segelmacher

  • Siebdrucker

  • Textilgestalter (Sticker, Weber,Klöppler, Posamentierer, Stricker)

  • Textilreiniger

  • Uhrmacher

  • Vergolder

  • Wachszieher

  • Weinküfer

  • Zupfinstrumentenmacher

Zulassungsfreie Handwerker - Handwerkerordnung B2

  • Änderungsschneider (ehemals Flickschneider)

  • Appreteure, Dekateure

  • Asphaltierer (ohne Straßenbau)

  • Schuhreparaturen Ausführung einfacher Schuhreparaturen

  • Bautentrocknungsgewerbe

  • Bestattungsgewerbe

  • Betonbohrer und -schneider

  • Bodenleger

  • Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung

  • Bürsten- und Pinselmacher

  • Daubenhauer

  • Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)

  • Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)

  • Eisenflechter

  • Fahrzeugverwerter

  • Fleckteppichhersteller

  • Fleischzerleger, Ausbeiner

  • Fuger (im Hochbau)

  • Gerber

  • Getränkeleitungsreiniger

  • Handschuhmacher

  • Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung

  • Holz- und Bautenschutzgewerbe(Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)

  • Holzblockmacher

  • Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)

  • Holzreifenmacher

  • Holzschindelmacher

  • HolzschuhmacherInnerei-Fleischer (Kuttler)

  • Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)

  • Klavierstimmer

  • Kosmetiker (ehemals Schönheitspfleger)

  • Kunststopfer

  • Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)

  • Maskenbildner

  • Metallsägen-Schärfer

  • Metallschleifer und Metallpolierer

  • Muldenhauer

  • ohne chemische Verfahren)

  • Plisseebrenner

  • Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)

  • Requisiteure

  • Rohr- und Kanalreiniger

  • Schirmmacher

  • Schlagzeugmacher

  • Schnellreiniger

  • Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)

  • Steindrucker

  • StoffmalerTankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen

  • Teppichreiniger

  • Textil-Handdrucker

  • Theater- und AusstattungsmalerTheaterkostümnäherTheaterplastiker

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