Notfallordner Unternehmer

Notfallordner für Unternehmer und Selbstständige

Notfallordner für Unternehmer und Unternehmerinen
Wir unterscheiden bei dem Notfallordner zwischen:

  • Notfallordner für Unternehmer (Kapitalgesellschaft, z. B. GmbH, UG AG)
  • Notfallordner für Selbstständige (Personengesellschaft)

Die Unterscheidung ergibt sich beispielsweise im Erbrecht oder auch bei den entsprechenden Vorsorgedokumenten.

Für folgende Berufszweige bieten wir spezielle Notfallordner an:

  • Notfallordner Selbstständige

    Notfallordner für Selbstständige über 160 Seiten 42 € - Ordnerbreite 8 cm auch für Unterbringung der wichtigen Dokumente in Klarsichtfolie geeignet Der Notfallordner für Selbstständige umfasst etw...

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  • Notfallordner Unternehmer

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Fragen bei der rechtlichen Vorsorge

Vorsorgemappe für Unternehmer Notfallordner für Se
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Notfallordner für Unternehmer

Die umfassende Unternehmervollmacht und private Vorsorgevollmacht muss aufeinander abgestimmt sein und sollte mindestens mit dem Steuerberater, Fachanwalt (für Erbrecht/Gesellschaftsrecht) besprochen werden und vor dem Notar beurkundet werden.


Ist eine Unternehmehmensvollmacht immer gleich?
Welche Unterschiede ergeben sich bei der Unternehmervollmacht?

Nein, zunächst ist zwischen
- Kapitalgesellschaften (z.B. Unternehmergesellschaft, GmbH)
- und Personenfirmen
zu unterscheiden.


Gibt es neben der Unternehmensform noch andere Punkte in der Unterscheidung in der Unternehmensvollmacht?

Ja, es muss auch auf die Branche im besonderen geachtet werden. So gibt es gesetzliche Regelungen, die bestimmte Erfordernisse haben, z. B. bei:

  • Unternehmensvollmacht für Apotheker
  • Vorsorgevollmacht bei Ärzten
  • Vorsorgevollmacht bei selbstständigen zulassungspflichtigen Handwerkern, bzw. sogar bei dieser Gruppe zwischen den einzelnen Gewerken
  • Vorsorgevollmacht für die freien Berufe, wie z.B.: Steuerberater, Rechtsanwälte
  • Vorsorgevollmacht für Makler, selbstständige Versicherungsvermittler

In der einzelnen Vorsorge sollten auch folgende Punkte geklärt sein:


  • Gibt es eine Vertretung bei Geschäftsunfähigkeit?
  • Wer darf was bei Geschäftsunfähigkeit "Was" regeln?
  • Welche gesetzlichen Regelungen müssen bei meinem Unternehmen in der Unternehmervollmacht beachtet werden?
  • Wer muss wann informiert werden, wenn ich geschäftsunfähig bin?
  • Darf mein Betrieb bei Geschäftsunfähigkeit weiter bestehen?
  • Unter welchen Bedingungen darf der Betrieb bei Geschäftsunfähigkeit weiter bestehen?
  • Kann der Betrieb bei Geschäftsunfähigkeit verpachtet werden?
  • Darf der Betrieb bei Geschäftsunfähigkeit verkauft werden?
  • Wann enden die Arbeitsverträge der Mitarbeiter, wenn ich geschäftsunfähig bin?
  • Welche Regelungen bestehen bei Mietverträgen bzw. Leasingverträgen?
  • Welche Regelungen bestehen z.B. bei Kapitalgesellschaften in der Unternehmensvollmacht bei Geschäftsunfähigkeit bzw. im Todesfall?
  • Sind mehrere Personen erbberechtigt?
  • Welche Regelungen bestehen ggf. bei miterbenden Kindern?
  • Wie hoch ist der Erbanteil der einzelnen Personen?
  • Wann hat die Höhe der Erbanteils Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer?
  • Sind die Voraussetzungen (z.B. §13 ff. ErbStG) erfüllt?
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