Der Ratgeber
Wann benötige ich welche Papiere?

Hier haben wir einige Tipps - je nach persönlicher Lebenssituation zusammengefasst, denn nicht jeder mensch braucht die gleiche Vorsorge.
Tipps für Alleinstehende
Bereich | Empfehlung | TIPP: |
---|---|---|
Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht |
- Wenn keine Vertrauensperson: keine Vollmacht ausstellen - Wenn eine Vertrauensperson: Vollmacht ist sinnvoll |
Um sich abzusichern besteht auch die Möglichkeit in der Generalvollmacht einen Kontrollbevollmächtigten einzusetzen. Ebenso beteht die Möglichkeit mehrere Bevollmächtigte einzusetzen, wobei für bestimmte Handlungen alle Bevollmächtigten zustimmen müssen (z. B. Hausverkauf) . Lassen Sie die Generalvollmacht bei der Bundesnotarkammer eintragen (http://www.bnotk.de/). TIPP für Haus- und Grundstückseigentümer: Ist Haus- oder Grundbesitz vorhanden, so ist eine notariell beurkundete Vollmacht notwendig |
Betreuungsverfügung | Wenn Sie keine Generalvollmacht erstellt haben oder die Generalvollmacht nicht gültig ist, können Sie persönliche Wünsche und Vorgaben dem Betreuungsgericht , das eine Betreuung anordnet mitteilen. Die Betreungsverfügung sollte immer - auch wenn eine Generalvollmacht/Vorsorgevollmacht erstellt wird - zusätzlich erstellt werden. | Wer aufgrund fehlender Geschäftsfähigkeit keine Genaralvollmacht erstellen kann, hat die Möglichkeit noch eine Betreuungsverfügung zu erstellen. |
Patientenverfügung | Sehr wichtig, damit Ihr Wille bei lebenserhaltende Maßnahmen bzw. bei Ablehnung berücksichtigt wird. |
Lassen Sie die Patientenverfügung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen (http://www.vorsorgeregister.de/). Krankenhäuser frage hier z. B. bei Unfällen immer nach einem Eintrag. |
Haustierverfügung |
Haustiere: Wenn Sie ein Haustier haben, können Sie auch eine sogenannte Haustierverfügung erstellen. In dieser Verfügung werden z.B. festgehalten: - wer soll Ihr Haustier betreuen - finanzielle Zuwendung |
Tipps für Alleinerziehende
Bereich | Empfehlung | TIPP: |
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Sorgerechtsverfügung bei minderjährigen Kindern | Sehr wichtig! Halten Sie in einer Sorgerechtsverfügung fest, wer Ihr Kind betreuen soll. Dieser Wunsch wird bei der Festlegung durch das Vormundschaftsgericht in der Regel berücksichtigt. |
TIPP: Nutzen Sie unsere Checkliste bei diesen Überlegungen. Hierbei geht um z. B.: um folgende Punkte: Wer soll das Kind betreuen? Wer ist für die Finanzen zuständig? Sofern der ehemalige Partner ebenso ein Sorgerecht hat, ist es sinnvoll die Sorgerechtsverfügung mit dem ehemaligen Partner abzustimmen. |
Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht |
- Wenn keine Vertrauensperson: keine Vollmacht ausstellen - Wenn eine Vertrauensperson: Vollmacht ist sinnvoll |
Um sich abzusichern besteht auch die Möglichkeit in der Generalvollmacht einen Kontrollbevollmächtigten einzusetzen. Ebenso beteht die Möglichkeit mehrere Bevollmächtigte einzusetzen, wobei für bestimmte Handlungen alle Bevollmächtigten zustimmen müssen (z. B. Hausverkauf) . Lassen Sie die Generalvollmacht bei der Bundesnotarkammer eintragen (http://www.bnotk.de/). TIPP für Haus- und Grundstückseigentümer: Ist Haus- oder Grundbesitz vorhanden, so ist eine notariell beurkundete Vollmacht notwendig |
Betreuungsverfügung | Wenn Sie keine Generalvollmacht erstellt haben oder die Generalvollmacht nicht gültig ist, können Sie persönliche Wünsche und Vorgaben dem Betreuungsgericht , das eine Betreuung anordnet mitteilen. Die Betreungsverfügung sollte immer - auch wenn eine Generalvollmacht/Vorsorgevollmacht erstellt wird - zusätzlich erstellt werden. | Wer aufgrund fehlender Geschäftsfähigkeit keine Genaralvollmacht erstellen kann, hat die Möglichkeit noch eine Betreuungsverfügung zu erstellen. |
Patientenverfügung | Sehr wichtig, damit Ihr Wille bei lebenserhaltende Maßnahmen bzw. bei Ablehnung berücksichtigt wird. |
Lassen Sie die Patientenverfügung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen (http://www.vorsorgeregister.de/). Krankenhäuser frage hier z. B. bei Unfällen immer nach einem Eintrag. |
Haustierverfügung |
Haustiere: Wenn Sie ein Haustier haben, können Sie auch eine sogenannte Haustierverfügung erstellen. In dieser Verfügung werden z.B. festgehalten: - wer soll Ihr Haustier betreuen - finanzielle Zuwendung |