Der Ratgeber
Wann benötige ich welche Papiere?
Hier haben wir einige Tipps - je nach persönlicher Lebenssituation zusammengefasst, denn nicht jeder mensch braucht die gleiche Vorsorge.
Tipps für Alleinstehende
| Bereich | Empfehlung | TIPP: | 
|---|---|---|
| Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht | - Wenn keine Vertrauensperson: keine Vollmacht ausstellen  | Um sich abzusichern besteht auch die Möglichkeit in der Generalvollmacht einen Kontrollbevollmächtigten einzusetzen.  | 
| Betreuungsverfügung | Wenn Sie keine Generalvollmacht erstellt haben oder die Generalvollmacht nicht gültig ist, können Sie persönliche Wünsche und Vorgaben dem Betreuungsgericht , das eine Betreuung anordnet mitteilen. Die Betreungsverfügung sollte immer - auch wenn eine Generalvollmacht/Vorsorgevollmacht erstellt wird - zusätzlich erstellt werden. | Wer aufgrund fehlender Geschäftsfähigkeit keine Genaralvollmacht erstellen kann, hat die Möglichkeit noch eine Betreuungsverfügung zu erstellen. | 
| Patientenverfügung | Sehr wichtig, damit Ihr Wille bei lebenserhaltende Maßnahmen bzw. bei Ablehnung berücksichtigt wird. | Lassen Sie die Patientenverfügung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen (http://www.vorsorgeregister.de/). | 
| Haustierverfügung | Haustiere: Wenn Sie ein Haustier haben, können Sie auch eine sogenannte Haustierverfügung erstellen. In dieser Verfügung werden z.B. festgehalten: | 
Tipps für Alleinerziehende
| Bereich | Empfehlung | TIPP: | 
|---|---|---|
| Sorgerechtsverfügung bei minderjährigen Kindern | Sehr wichtig! Halten Sie in einer Sorgerechtsverfügung fest, wer Ihr Kind betreuen soll. Dieser Wunsch wird bei der Festlegung durch das Vormundschaftsgericht in der Regel berücksichtigt. | TIPP: Nutzen Sie unsere Checkliste bei diesen Überlegungen. Hierbei geht um z. B.: um folgende Punkte: | 
| Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht | - Wenn keine Vertrauensperson: keine Vollmacht ausstellen  | Um sich abzusichern besteht auch die Möglichkeit in der Generalvollmacht einen Kontrollbevollmächtigten einzusetzen.  | 
| Betreuungsverfügung | Wenn Sie keine Generalvollmacht erstellt haben oder die Generalvollmacht nicht gültig ist, können Sie persönliche Wünsche und Vorgaben dem Betreuungsgericht , das eine Betreuung anordnet mitteilen. Die Betreungsverfügung sollte immer - auch wenn eine Generalvollmacht/Vorsorgevollmacht erstellt wird - zusätzlich erstellt werden. | Wer aufgrund fehlender Geschäftsfähigkeit keine Genaralvollmacht erstellen kann, hat die Möglichkeit noch eine Betreuungsverfügung zu erstellen. | 
| Patientenverfügung | Sehr wichtig, damit Ihr Wille bei lebenserhaltende Maßnahmen bzw. bei Ablehnung berücksichtigt wird. | Lassen Sie die Patientenverfügung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen (http://www.vorsorgeregister.de/). | 
| Haustierverfügung | Haustiere: Wenn Sie ein Haustier haben, können Sie auch eine sogenannte Haustierverfügung erstellen. In dieser Verfügung werden z.B. festgehalten: | 
 
