Der Ratgeber
Wann benötige ich welche Papiere?
Hier haben wir einige Tipps - je nach persönlicher Lebenssituation zusammengefasst, denn nicht jeder mensch braucht die gleiche Vorsorge.
Tipps für Alleinstehende
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 Bereich  | 
 Empfehlung  | 
 TIPP:  | 
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 Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht  | 
 - Wenn keine Vertrauensperson: keine Vollmacht ausstellen   | 
 Um sich abzusichern besteht auch die Möglichkeit in der Generalvollmacht einen Kontrollbevollmächtigten einzusetzen.   | 
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 Betreuungsverfügung  | 
 Wenn Sie keine Generalvollmacht erstellt haben oder die Generalvollmacht nicht gültig ist, können Sie persönliche Wünsche und Vorgaben dem Betreuungsgericht , das eine Betreuung anordnet mitteilen. Die Betreungsverfügung sollte immer - auch wenn eine Generalvollmacht/Vorsorgevollmacht erstellt wird - zusätzlich erstellt werden.  | 
 Wer aufgrund fehlender Geschäftsfähigkeit keine Genaralvollmacht erstellen kann, hat die Möglichkeit noch eine Betreuungsverfügung zu erstellen.  | 
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 Patientenverfügung  | 
 Sehr wichtig, damit Ihr Wille bei lebenserhaltende Maßnahmen bzw. bei Ablehnung berücksichtigt wird.  | 
 Lassen Sie die Patientenverfügung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen (http://www.vorsorgeregister.de/).  | 
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 Haustierverfügung  | 
 Haustiere: Wenn Sie ein Haustier haben, können Sie auch eine sogenannte Haustierverfügung erstellen. In dieser Verfügung werden z.B. festgehalten:  | 
Tipps für Alleinerziehende
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 Bereich  | 
 Empfehlung  | 
 TIPP:  | 
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 Sorgerechtsverfügung bei minderjährigen Kindern  | 
 Sehr wichtig! Halten Sie in einer Sorgerechtsverfügung fest, wer Ihr Kind betreuen soll. Dieser Wunsch wird bei der Festlegung durch das Vormundschaftsgericht in der Regel berücksichtigt.  | 
 TIPP: Nutzen Sie unsere Checkliste bei diesen Überlegungen. Hierbei geht um z. B.: um folgende Punkte:  | 
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 Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht  | 
 - Wenn keine Vertrauensperson: keine Vollmacht ausstellen   | 
 Um sich abzusichern besteht auch die Möglichkeit in der Generalvollmacht einen Kontrollbevollmächtigten einzusetzen.   | 
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 Betreuungsverfügung  | 
 Wenn Sie keine Generalvollmacht erstellt haben oder die Generalvollmacht nicht gültig ist, können Sie persönliche Wünsche und Vorgaben dem Betreuungsgericht , das eine Betreuung anordnet mitteilen. Die Betreungsverfügung sollte immer - auch wenn eine Generalvollmacht/Vorsorgevollmacht erstellt wird - zusätzlich erstellt werden.  | 
 Wer aufgrund fehlender Geschäftsfähigkeit keine Genaralvollmacht erstellen kann, hat die Möglichkeit noch eine Betreuungsverfügung zu erstellen.  | 
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 Patientenverfügung  | 
 Sehr wichtig, damit Ihr Wille bei lebenserhaltende Maßnahmen bzw. bei Ablehnung berücksichtigt wird.  | 
 Lassen Sie die Patientenverfügung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen (http://www.vorsorgeregister.de/).  | 
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 Haustierverfügung  | 
 Haustiere: Wenn Sie ein Haustier haben, können Sie auch eine sogenannte Haustierverfügung erstellen. In dieser Verfügung werden z.B. festgehalten:  | 
