Notfallordner Zahnärzte

Notfallordner für Zahnarzt - Zahnärzte

Notfallordner Arzt Ärzte
Notfallordner Arzt Ärzte Notfallordner Arzt Ärzte
  • Notfallordner für Zahnärzte 42 € ca. 160 Seiten Spezialinformaion
  • Formulare und Vordrucke
  • Spezialtipps für Ärzte

Zusendung Notfallordner Zahnärzte

Notfallordner für Zahnarzt 42 € ca. 160 Seiten Spezialinformaion
Der Notfallordner wird postalisch versendet.

Der Notfallordner für Zahnärzte umfasst das Grundwerk sowie Spezialinformationen.

Wichtig:
Bitte geben Sie bei mehreren Bestellungen zusätzlich den/die Namen der entsprechenden Personen an, da bei diesen Unterlagen der Name als Wasserzeichen eingepflegt wird. Sofern bei einer Bestellung kein Name angegeben ist, wird der Vor- und Zunamen des Bestellers eingepflegt.

Produkt-ID: Zahnarzt

Lieferbar in 3-5 Werktagen

43,00 EUR

incl. 19% USt. zzgl. Versand
Gewicht: 1.55 kg
St

Kaufen Sie dieses Produkt zusammen mit:

Notfallordner für den (Ehe-)Partner
Tipp: Jeder Partner sollte einen eigenen Notfallordner haben. Hintergrund: So besteht eine bessere Übersicht und es ist für die Angehörigen in der Anwednung übersichtlicher. Beispiele: Kennwörter, Pins, eigenes Konto des Partners

28,50 EUR

incl. 19% USt. zzgl. Versand
Flyer für Patienten
Sonderblatt für Ärzte, insbesondere Kinderärzte Als Arzt erleben Sie es tagtäglich, wie wichtig eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und speziell eine für Kinderärzte eine Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder ist. Sind Ihre Patienten noch mehr geschäftsfähig, dann müssen auch Angehörige (Eltern, Partner, Kinder) eine Betreuungsverfügung beantragen, wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist. Die Betreuungsverfügung erhält dann die Person, die anschließend ausschließlich alles regeln darf. Immer wieder wird eine Betreuung durch das Betreuungsgericht an einen beruflichen Betreuer erteilt, so dass Angehörige für den zu betreuenden nichts mehr ausüben dürfen. Vorhandene Kontenvollmachten sind dann wertlos, da der Berufsbetreuer neue Konto eröffnet und das Vermögen treuhänderisch verwaltet. Selbst wenn das Betreuungsgericht einen nahen Angehörigen als Betreuer festlegt, bestehen häufig Probleme für den Angehörigen, da Es sich dem Betreuungsgesetz um ein so genanntes Artikelgesetz handelt. Es wurden mehrere andere Gesetze durch dieses Gesetz geändert. Insgesamt wurden rund 300 Paragrafen in etwa 50 Gesetzen verändert. Für einen Laien oft nicht nachvollziehbar. So können für die Angehörigen Haftungen entstehen, selbst bei der Betreuung des Ehepartners. Vorbeugen kann man - wenn 100%iges Vertrauen besteht - durch eine Vorsorgevollmacht. In diesem Zusammenhang kann von Ärzten auch die IGEL-Leistung für die Patientenverfügung entstehen. Für Kinderärzte besonders wichtig: Wenn die Eltern nicht mehr geschäftsfähig oder verstorben sind wird die Betreuung des Kindes und auch die Vermögensbetreuung der Kinder durch das Vormundschaftsgericht geregelt. Sofern die Erziehungsberechtigten mit einer Sorgerechtsverfügung vorgesorgt haben, muss das Vormundschaft bei der Entscheidung: " Wo das Kind betreut wird " Wer das Vermögen des Kindes verwalten darf berücksichtigen. Sofern Sie einen Flyer in Ihrer Praxis auslegen möchten, können Sie durch das nachfolgende Formular gerne kostenfrei Informationsmaterial zum Auslegen in Ihrer Praxis bestellen. Senden Sie dieses Formular einfach per Fax an uns. Gerne können Sie die Bestellung auch über unsere Internetseite vornehmen oder das Formular per Post an uns senden. Herzlichen Dank im Namen Ihrer Patienten.

0,00 EUR

incl. 19% USt. zzgl. Versand
Notfallordner Beamte
Das Grundwerk "Notfallordner für Beamte" - Vergessen Sie nicht das Zusatzpaket "Notfallordner für Beamte mitzubestellen! Das "Zusatzpaket für Beamte" kann zusätzlich zum Notfallordner bestellt werden. Der Inhalt ist für das Register 12 vorgesehen. Es beinhaltet spezielle Tipps für Beamte und deren Familienangehörige bei Pflege, Geschäftsunfähigkeit, Todesfall.

42,50 EUR

incl. 19% USt. zzgl. Versand


Erfahrungen & Bewertungen zu Notfallordner
Erfahrungen & Bewertungen zu Notfallordner anzeigen

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen