Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker

Notfallordner

Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker

Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker
Notfallordner für zulassungsfreie Handwerker

Für die zulassungsfreien Handwerker und handwerksähnlichen Gewerbe sind keine besonderen Qualifikationsnachweise erforderlich, um sie selbstständig auszuüben.

Wenn Sie den Notfallordner für zulassungspflichtige Handwerker (Handwerksordnung Anlage A) bestellen möchten, klicken Sie hier.

Die Zusatzpakete sind nur jeweils mit einem Grundwerk bestellbar. Weitere Informationen finden Sie im hier.

Bitte geben Sie bei der Bestellung den Namen der Person an, die das Zusatzpaket nutzen möchte. Das Zusatzpaket wird mit dem Namen als Wasserzeichen versehen.

Wer gehört zu den Handwerkern der Handwerksordnung

Für die zulassungsfreien Handwerker und handwerksähnlichen Gewerbe sind keine besonderen Qualifikationsnachweise erforderlich, um sie selbstständig auszuüben.

52 Handwerke sind als zulassungsfreie Handwerke in der Anlage B Abschnitt 1 zusammengefasst. In diesen „B1“-Handwerken kann der Meisterbrief freiwillig erworben werden.

Die handwerksähnlichen Gewerbe sind in der Anlage „B2“ zur Handwerksordnung aufgeführt und können ebenfalls ohne Qualifikationsnachweis selbstständig betrieben werden.

Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften unterscheidet sich auch die rechtliche Vorsorge im Notfallordner.

Zulassungsfreie Handwerker - Handwerkerordnung B1

  • Behälter- und Apparatebauer
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Bogenmacher
  • Böttcher
  • Brauer und Mälzer
  • Buchbinder
  • Drechsler (Elfenbeinschnitzer)und Holzspielzeugmacher
  • Drucker
  • Edelsteinschleifer und -graveure
  • Estrichleger
  • Feinoptiker
  • Flexografen
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Fotografen
  • Galvaniseure
  • Gebäudereiniger
  • Geigenbauer
  • Glas- und Porzellanmaler
  • Glasveredler
  • Gold- und Silberschmiede
  • Graveure
  • Handzuginstrumentenmacher
  • Holzbildhauer
  • Holzblasinstrumentenmacher
  • Keramiker
  • Klavier- und Cembalobauer
  • Korb- und Flechtwerkgestalter
  • Kürschner
  • Maßschneider
  • Metall- und Glockengießer
  • Metallbildner
  • Metallblasinstrumentenmacher
  • Modellbauer
  • Modisten
  • Müller
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Parkettleger
  • Raumausstatter
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Sattler und Feintäschne
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Schneidwerkzeugmechaniker
  • Schuhmacher
  • Segelmacher
  • Siebdrucker
  • Textilgestalter (Sticker, Weber,Klöppler, Posamentierer, Stricker)
  • Textilreiniger
  • Uhrmacher
  • Vergolder
  • Wachszieher
  • Weinküfer
  • Zupfinstrumentenmacher
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