Warum verschiedene Notfallordner

ist es sinnvoll, wenn jede Person den gleichen Notfallordner nutzt?
Für jede Person sollte ein eigener Notfallordner vorhanden sein. Dies macht den Überblick z. B. bei Geschäftsunfähigkeit, im Pflegefall oder im Todesfall erheblich einfacher.

Zu beachten ist auch, dass die Art des Notfallordners oft erheblich von der Art der beruflichen Tätigkeit abhängig ist.
Dies machen die nachfolgenden Beispiele deutlich.

Wählen Sie hier weitere Informationen zum Notfallordner Vorsorgeordner

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Warum Notfallordner in vielen Versionen?

Ein Notfallordner muss auch auf die unterschiedlichen Berufsgruppen / Branchen abgestimmt sein.

Warum Notfallordner für Beamte extra?

Beamte erhalten eine Beihilfe. Besonders bei Geschäftsunfähigkeit, in der Pflege oder im Todesfall sehen die Beihilfeverordnungen eine Reihe von Besonderheiten vor.
Dies gilt nicht nur beim Beamten selbst, sondern auch wenn der Ehepartner geschäftsunfühig, Pflegefall wird oder verstirbt.

Warum ein Notfallordner für Selbstständige?

Selbstständige sind - wie auch Personengesellschaften - meist unbeschränkt auch mit dem Privatvermögen haftbar.
Hier ergeben sich erhebliche Unterschiede zu Kapitalgesellschaft.
Wer kann für den Inhaber handeln, wenn er geschäftsunfähig ist?
Innerhalb der Selbstständigen-Gruppen spielt auch die Branche eine Besonderheit.

Die besonderen Merkmale bei Apothekern im Notfallordner Vorsorgeordner

Bei Apothekern gilt das Apothekergesetz (ApoG), das bei Geschäftsunfäigkeit oder im Todesfall besondere Vorschriften enthält.
Dies macht eine spezielle Vorsorge notwendig.

Notfallordner für Ärzte - spezielle Eigenarten sind zu beachten

Als Arzt haben Sie viele Bereiche in der Notfallvorsorge zu beachten. Neben den Leasing- und Mietverträgen gehören hier auch die besonderen Vorschriften der kassenärztlichen Vereinigung, wenn Sie auch Kassenpatienten behandeln.
Auch in der Vertretung sind viele Dokumentationen zu beachten.
Gleiches gilt auch beim Praxisverkauf.

Notfallordner auch für Zahnärzte speziell

Die Notfallvorsorge für Zahnärzte ist zwar ähnlich, aber nicht komplett gleich mit der Notfallvorsorge für Ärzte.
Hier ergeben sich beispielsweise Differenzen beim Praxisverkauf.

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